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Variable (Merkmal)

Die »Untersuchungseinheiten« einer statistischen Analyse haben verschiedene Merkmale bzw. Eigenschaften. Bei einer Untersuchung von Personen interessieren beispielsweise Geschlecht, Alter und Bildungsabschluß. Für die statistische Analyse werden die »Ausprägungen« dieser Merkmale für jede Untersuchungseinheit (z.B. männlich, 30 Jahre, Abitur bei Person A) mit Zahlen kodiert und in jeweils einer Variablen abgelegt (engl.: variable).

Die Bezeichnungen Merkmal und Variable werden synonym verwendet, wobei im statistischen Kontext der Begriff der Variablen bevorzugt wird, weil er an die Begrifflichkeit der Mathematik anschlußfähig ist. Die Bezeichnung Variable leitet sich aus der Tatsache ab, daß sich die Ausprägungen eines Merkmals von Untersuchungseinheit zu Untersuchungseinheit unterscheiden (die Ausprägungen variieren). Beschreibung und Erklärung dieser Variation sind zwei der Hauptziele der statistischen Analyse. Je nachdem, ob es um die Analyse der Variation einzelner Variablen oder der gemeinsamen Variation zweier und mehrerer Variablen geht, unterscheidet man univariate, bivariate und multivariate statistische Analyseverfahren.

Haben alle Untersuchungseinheiten bei einem Merkmal die gleiche Ausprägung, dann ist die Bezeichnung Variable nicht mehr angemessen. Bei Betrachtung ausschließlich männlicher Untersuchungspersonen hat z.B. das Merkmal Geschlecht nur eine Ausprägung. Man würde besser von einer Konstanten sprechen, und eine statistische Analyse würde sich erübrigen, weil man bereits aus der Kenntnis der Ausprägung der $ \dq$Variablen$ \dq$ Geschlecht bei einer Untersuchungseinheit die Ausprägungen bei allen anderen wissen würde.

Notation: Variablen werden mit einem großen lateinischen Buchstaben bezeichnet: $ X, Y, Z$ usw. In statistischen Programmpaketen kann häufig ein Name für eine Variable vergeben werden, der allerdings meistens eine bestimmte Anzahl von Zeichen nicht überschreiten darf und mit einem Buchstaben beginnen muß: z.B. sex, alter, bildung für Geschlecht, Alter und Bildungsabschluß.


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HJA 2001-10-01