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Auswahlverfahren

Auswahlverfahren (engl.: sampling procedure) beschreiben die Methode, nach denen die »Untersuchungseinheiten« einer »Stichprobe« aus einer zuvor definierten »Grundgesamtheit« ausgewählt werden. Ganz grob unterscheidet man Zufalls- von sogenannten Nicht-Zufallsverfahren (auch bewußte Auswahlverfahren genannt). Erstere sind die Voraussetzung, um das Instrumentarium der schließenden Statistik (Schätzen, Testen) anwenden zu können. Man nennt sie daher auch Wahrscheinlichkeitsauswahlen. Ganz allgemein wünscht man sich von einem Auswahlverfahren, daß die Chance, in die Stichprobe zu gelangen, nicht von den untersuchten Merkmalen abhängt. Dies kann bei Nicht-Zufallsverfahren in der Regel nicht gewährleistet werden.

Beispiele: Quotenstichproben, die Auswahl nach Zugänglichkeit, Expertenauswahlen oder die Auswahl typischer Fälle sind Beispiele für Nicht-Zufallsverfahren. Einfache Zufallsauswahlen, geschichtete Zufallsauswahlen, die zufällige Auswahl von Klumpenstichproben, mehrstufige und/oder mehrphasige Zufallsauswahlen sowie Gebiets- oder Flächenstichproben nach dem Random-Route Methode sind Beispiele für Zufallsverfahren.

Ganz besonders einfach ist die Auswahl einer Zufallsstichprobe, wenn eine Liste aller Einheiten der Grundgesamtheit existiert (vgl. »Auswahltechnik«). Häufig fehlt jedoch eine entsprechende Liste. So gibt es z.B. keine zentrale Liste aller Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen (Wohnbevölkerung). Entsprechende Listen existieren allenfalls auf lokaler Ebene (kommunale Melderegister). Um dennoch zu einer Zufallsstichprobe zu gelangen, ist in der Regel ein komplexes Auswahlverfahren notwendig.


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HJA 2001-10-01