Bei bevorstehenden Klassenarbeiten können im wesentlichen Unklarheiten
darüber bestehen, was wie geprüft wird, wie man sich erfolgversprechend
vorbereiten soll und wie die Leistung bewertet wird. Um derartige Ambiguitäten
weitgehend zu reduzieren, kann man Schülern rechtzeitig vor der Klassenarbeit
ein entsprechendes Informationspapier zukommen lassen. Dieses Info kann
dann als Transparenzpapier bezeichnet werden, wenn aus ihm hervorgeht
Transparenzerhöhung via subjektiver Kompetenzsteigerung zur Angstreduktion
Wird Transparenz objektiv durch ein geeignetes Transparenzpapier geschaffen, so führt dies bei den Schülern zu einer deutlichen Steigerung der subjektiven Transparenz. Die subjektiv wahrgenommene Durchsichtigkeit der Prüfungsanforderungen, bedingungen und -vorbereitungsmöglichkeiten bewirkt eine positivere Einschätzung der subjektiven Kompetenz, weil ein entsprechender Arbeitseinsatz für die Prüfung eine im Hinblick auf die Prüfungsziele bessere Wissensaneignung ermöglicht und so eine verbesserte Note erwarten läßt. Dadurch reduziert sich das Kompetenzdefizit, weil das Anspruchsniveau infolge der Kompetenzerhöhung nur unwesentlich, auf jeden Fall weniger als die Kompetenz, ansteigt. Mithin sinkt die Mißerfolgswahrscheinlichkeit und damit auch die aktuelle Prüfungsangst. Es wird also angenommen, daß die Transparenzsteigerung im wesentlichen durch die subjektive Kompetenzerhöhung eine Angstreduktion bewirkt und Anspruchsniveau sowie das Ausmaß der antizipierten aversiven Konsequenzen weitgehend konstant bleiben.
Alternative, weniger plausible Erklärungsansätze
Angstabbau durch Senkung des Anspruchsniveaus